Hier stellen wir Ihnen unsere Leistungen in allen Bereichen der Vermessung und Immobilienbewertung vor. Unsere langjährige Erfahrungen sind ausschlaggebend für unseren Erfolg und Kundenzufriedenheit.
Aufteilung eines Grundstückes in mehrere Parzellen bzw. Flurstücke zum Zweck des Verkaufes oder für die unterschiedliche Belastung von Grundstücksteilen.
Diese werden z.B. erforderlich, wenn die Erschließung
eines bebauten Grundstücksteiles nach einer
durchgeführten Teilung nicht mehr gesichert ist.
Urkundsvermessung zur Erfassung und zum Nachweis der Grenzpunkte eines Grundstückes mit aufzunehmender Grenzniederschrift.
Die Grenze oder ein bestimmter Grenzpunkt eines Grundstückes wird in der Örtlichkeit angezeigt (kostengünstigere Variante).
gem. § 16 VermKatG NRW: Urkundsvermessung zur Erfassung und zum Nachweis eines Bauwerkes in der Katasterkarte.
in allen Vermessungs- und Katasterangelegenheiten
wenn ein Amtlicher Lageplan nicht erforderlich ist
Grobabsteckung und Feinabsteckung zur Anlage und Ausführung eines Bauwerkes
Bewertung für Kauf / Verkauf, Erbschaftsregelung, Vermögensregelung, Vermögensfeststellung, Belastung mit Rechten für Gerichte, für steuerliche Zwecke nach allen gesetzlichen Verfahren des Baugesetzbuches wie Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert. Am Ende ergibt sich der Marktwert.
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